Spenden für die Stiftung Asienhaus

Stiftung Asienhaus

Vermögensanlage & Finanzierung

Das Anlagevermögen der Stiftung Asienhaus beläuft sich auf etwas über 1 Million Euro.

Mit ihren Anlagen versucht die Stiftung, sich an Kriterien einer nachhaltigen und ethischen Geldanlage zu orientieren. Dies stellt angesichts der gegenwärtigen Zinslage eine große Herausforderung dar, wenn noch Mittel zur Finanzierung der Aktivitäten daraus erwirtschaftet werden sollen.

Die aktuellen Anlagen verteilen sich auf folgende Bereiche:

Rund 35 % sind festverzinsliche Anleihen mit langer Laufzeit im Euro-Raum.

Rund 30 % sind in mehreren Wohnimmobilien-Fonds investiert.

Rund 25 % sind in einem Fairinvestment-Fonds angelegt, der sich auf soziales, umweltgerechtes,  öko-effizientes und nachhaltiges Wirtschaften konzentriert.

Rund 9,5 % macht die Beteiligung an einem Mischfonds der Sparkassen speziell für Stiftungen aus.

Wie wir unsere Arbeit finanzieren

Oft wird uns die Frage gestellt, wie die Stiftung Asienhaus ihre Aktivitäten und Projekte finanziert. Die Finanzierung stützt sich dabei auf drei Säulen. 

  • Eine Grundfinanzierung erhalten wir aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.
  • Darüber hinaus helfen Sie mit Ihrer unmittelbar eingesetzten Spende für die gesamte Arbeit oder für einzelne Projekte, Ideen zu realisieren. Diese Unterstützung hilft, unsere finanzielle Unabhängigkeit zu stärken.

Dennoch wären viele Projekte ohne Förderung durch externe Geldgeber nicht möglich. Ihnen möchten wir an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit danken.

Zu nennen sind insbesondere: 

  • Brot für die Welt  - Evangelischer Entwicklungsdienst unterstützt das Asienhaus seit der Gründung durch institutionelle Förderung. Das Hilfswerk fördert unser Projekt "Zivilgesellschaftliche Räume und das Ringen um Demokratie am Beispiel Myanmar" und gemeinsam mit der Ford-Foundation unterstützt es unser Projekt "Förderung des zivilgesellschaftlichen Dialogs im Umfeld der chinesischen Seidenstraßeninitiative".
  • MISEREOR  fördert die Projektarbeit zu China, Kambodscha, Indonesien, Myanmar, Thailand und Timor-Leste, sowie die länderübergreifende Arbeit zu Themen, wie zum Beispiel Autoritarismus und Demokratisierung, Konflikte um Rohstoffe in Asien, Klimagerechtigkeit, Belt and Road Initiative, Frieden und Konfliktbearbeitung, transnationale Solidarität, Widerstand und zivilgesellschaftliche Räume. 
  • Mittel des BMZ erhalten wir für verschiedene Projekte über Engagement Global.
  • Unterstützung für unser Online-Magazin südostasien erhalten wir von der Stiftung Umverteilen!
  • Die "Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen" unterstützt nicht nur inhaltliche Projekte, sondern auch die Organisationsentwicklung und die Erstellung dieser neuen Homepage.
  • Durch die Robert Bosch Stiftung wurden zwei China-Projekte der Stiftung Asienhaus gefördert: der Internet-Blog Stimmen aus China und das EU-China-NGO-Twinning-Programme.

Darüber hinaus ist unsere Arbeit durch weitere verschiedene europäische und deutsche öffentliche Mittel (z.B. durch das Auswärtige Amt) sowie anderen Stiftungen und Organisationen gefördert worden. Informationen hierzu finden Sie bei den einzelnen Projekten.

Ihre Möglichkeiten zum Zustiften

Als Zustifter oder Zustifterin stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.

Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung

Der direkte Weg des Zustiftens ist eine nicht zweckgebundenen Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung Asienhaus. Dann werden die Erträge für die Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt. Die Entscheidung über die Verwendung fällen dann die Gremien der Stiftung.

Sie wollen für einen bestimmten Zweck stiften

Sie haben eine Projektidee und wollen sicherstellen, dass Ihre Zustiftung nur für diesen Zweck genutzt wird? Wie beim Anke-Reese-Stipendium würde Ihre Zustiftung als Sondervermögen der Stiftung Asienhaus angelegt und die Erträge nur für die von Ihnen vorgesehenen Zwecke verwendet.

So beteiligt sich das Finanzamt an Ihrer Zustiftung

Auch wenn eine Zustiftung kein Steuersparmodell ist, denn auch für eine Zustiftung müssen eigene Mittel aufgebracht werden, werden durch Steuervorteile die von Ihnen aufzubringenden Mittel erheblich gesenkt. 

  • So können seit 2007 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Zusätzlich wird Zustiftern ein steuerlichter Höchstbetrag von 1 Million Euro eingeräumt, wobei die Zuwendung auf bis zu zehn Jahre verteilt werden kann.

Eine ausführliche Beratung durch Ihren Steuerberater ist dennoch sicherlich geboten.

Sie haben Fragen? Wir antworten gerne!

Wir haben Sie neugierig gemacht und möchten gerne mehr zu den Zustiftungsmöglichkeiten wissen? Wir stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Kontakt:
Dr. Monika Schlicher, monika.schlicher(at)asienhaus.de, 0221-716121-11